Atemschutzmaske
Gerade im handwerklichen Arbeitsumfeld ist die Atemluft regelmäßig von gefährlichen Partikeln durchzogen. Diese nahezu unsichtbaren Schadstoffe können Ihrem Atmungssystem langfristig schaden. Atemschutzmasken sollten daher unbedingt Teil Ihrer Arbeitskleidung sein, da sie vor wässrigen und öligen Aerosolen (Flüssigkeitsnebel), Rauch und Feinstaub schützen.
Dabei handelt es sich um sogenannte filtrierende Halbmasken, auch Feinstaubmaske oder Staubmaske (engl. FFP: „filtering face piece“) genannt, die größtenteils aus Filtermaterial wie Polypropylen, Polyester oder Vlies hergestellt und mit Gummibändern sowie formbarem Nasenbügel an die Gesichtsform angepasst werden.
Wann ist eine Atemschutzmaske erforderlich?
Ausschlaggebend für den vorgeschriebenen Einsatz von Atemschutzmasken ist die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK): Diese benennt die maximal zulässige Konzentration von Staub, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht gesundheitlich schädlich ist. Wenn sie überschritten wird, sind Atemschutzmasken Pflicht.
Aus hygienischen Gründen sind Atemschutzmasken grundsätzlich für den einmaligen Gebrauch (in der Regel für einen Arbeitstag) vorgesehen.
Die Klassifizierung bei Atemschutzmasken
Atemschutzmasken sind europaweit nach EN 149 normiert.
Entsprechend der Norm wird eine Einteilung in drei Klassen vorgenommen. Als Beurteilungsgrundlage dieser Arbeitskleidung dient die sogenannte Gesamtleckage einer Maske, die folgende Kriterien umfasst:
- Undichtigkeitsstellen im Gesichtsbereich
- Filterdurchlass
- Lage am Ausatemventil (wenn vorhanden)
Klasse | Gesamtleckage | Schutzwirkung | Einsatzbereich |
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FFP1 | max. 25 % | Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben | max. 4-fache Überschreitung der MAK |
FFP2 | max. 11 % | Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen | max. 10-fache Überschreitung der MAK |
FFP3 | max. 5 % | Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen | max. 30-fache Überschreitung der MAK |
Zu Beachten gilt folgendes:
Atemschutzmasken nach EN 149 schützen weder vor Viren, Sporen und Mikroorganismen noch vor Gasen und Dämpfen. Dazu sind spezielle Partikelfilter bzw. Gasfilter notwendig, die bei Atemschutzmasken nach EN 141 und 143 zu finden sind.